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Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel
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WESO24 Web Solutions ® Tobias Fleitmann, nachfolgend WESO24 genannt, ist ein kommerzieller Anbieter verschiedener internetbezogener Dienste. Basis dieser Dienste ist Bereitstellung von Software, welche über das Internet bedient und deren Daten im Internet dargestellt werden können. Zunächst folgen Regelungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit WESO24 Anwendung finden, sodann diejenigen Regelungen, die abhängig von den durch den Kunden gewünschten Diensten sind.
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1. Geltungsbereich
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a) WESO24 erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der auf der unter "http://www.WESO24.de" abrufbaren Website zu findenden Leistungsbeschreibungen und etwaiger Zusatzbedingungen, auf die der Kunde jedoch im Zusammenhang mit den durch den Kunden gewünschten Leistungen ausdrücklich hingewiesen wird. b) Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. c) Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. d) WESO24 ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Kunde wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderung informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen eines Monats der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, WESO24 ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
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2. Leistungen / Änderungen des Leistungsangebots / Preisänderungen
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a) Die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste finden sich neben diesen AGB auf der Website unter "http://www.WESO24.de". Bei allen angebotenen Leistungen gilt, dass eine Erreichbarkeit der seitens WESO24 vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an externe Netzbetreiber nicht garantiert wird. Für die Nutzung der Dienste ist jedoch auch die Funktionalität fremder Netze und Technik erforderlich, auf die WESO24 keinen Einfluss hat. b) WESO24 behält sich vor; Änderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren weitere Erbringung. WESO24 ist berechtigt, diese Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden darauf ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht. c) Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steigen, ist WESO24 berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Dem Kunden wird dies vier Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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3. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung
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a) Der Vertrag zwischen WESO24 und dem Kunden kommt durch die Installation der Software nach Kundenauftrages durch die WESO24 zustande. b) Minderjährige dürfen die von WESO24 angebotenen Dienste nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen. Diese unterschriebene Zustimmung ist an WESO24 zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus. c) Die Vertragsdauer für die Softwarelösung einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Soweit dort nicht bzw. nicht anderes vereinbart ist, beträgt die Vertraglaufzeit 6 Monate und verlängert sich um jeweils sechs weitere Monate, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Betrifft die Kündigung lediglich gebuchte Zusatzmodule, kann dies über die Website erfolgen. Die Kündigung der Softwarelösung ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch WESO24 gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Hiervon bleibt das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt. Auf Ziffer 4 und 5 wird hingewiesen. d) Sind mehrere Softwarelösungen und etwaige Zusatzmodule vertragsgegenständlich, so bleibt es dem Kunden unbenommen, die Kündung auf einzelne Softwarelösungen oder Module zu beschränken. e) Es steht dem Kunden frei, weitere Softwarelösungen und Zusatzmodule auch nach erfolgter Einrichtung einer Softwarelösung zu bestellen. Die Vertragslaufzeit des Moduls wird sodann an die der zugehörigen Softwarelösung angepasst. Bei mehreren Softwarelösungen sind jedoch unterschiedliche Laufzeiten möglich. f) Die vertragsgegenständlichen Leistungen stehen stets in Zusammenhang mit der Einrichtung einer Softwarelösung. Aus diesem Grunde kann ein Vertragsverhältnis über eine Softwarelösung lediglich unter Einschluss aller zur Softwarelösung gebuchten Module gekündigt werden. g) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität der Softwarelösung einschließlich etwaiger Zusatzmodule eingestellt, es sei denn, die vorliegenden AGB treffen eine abweichende Regelung. h) WESO24 ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an Softwarelösungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen geltend zu machen. i) Dem Kunden wird nach Ablauf des Vertragsverhältnisses die Übertragung der Daten aus der Softwarelösung zu einem anderen Anbieter zum Preis der monatlich zuletzt zu entrichtenden Gebühr angeboten. Erklärt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Vertragsverhältnisses gegenüber WESO24 nicht ausdrücklich, dass er dieses Angebot annimmt, so ist WESO24 berechtigt, die Softwarelösung und die Daten zu löschen. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen WESO24. j) Der Vertrag zwischen WESO24 und dem Kunden endet automatisch mit der Beauftragung der Löschung der Softwarelösung. Sofern der Kunde vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Löschung der Softwarelösung und der beinhalteten Daten fordert, ist dennoch für die Restvertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung geschuldet. Etwaig gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
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4. Pflichten des Kunden
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a) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und während der Vertragsdauer Änderungen dieser Daten unverzüglich gegenüber WESO24 mitzuteilen. Jedenfalls hat eine solche Mitteilung binnen zwei Wochen nach einer entsprechenden Aufforderung durch WESO24 zu erfolgen. WESO24 ist berechtigt, einen Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Legitimationspapiers zu verlangen. WESO24 verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung des Nachweises nach erfolgter Verifikation der Anschrift. b) Der Kunde ist verpflichtet, selbst für die Sicherung seiner Daten in einem von WESO24 unabhängigen System Sorge zu tragen. Aus einem eventuellen Datenverlust, der auf dem Server von WESO24 abgelegten Daten, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegen WESO24. c) Der Kunde ist weiter verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von WESO24 zu ermöglichen, da auf diesem Wege für die Vertragsdurchführung wichtige Informationen übermittelt werden. d) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die von ihm gewünschte Bestellung einer Softwarelösung nicht in Rechte etwaiger Dritter eingreift. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Strafrecht. Es ist Sache des Kunden, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats, zu informieren. e) Der Kunde wird zudem mit oder unter den ihm von WESO24 zur Verfügung gestellten Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Dies schließt das Verbot der Versendung unaufgeforderter Massen-E-Mails ein. In besonderem Masse sind von diesem Verbot betroffen: · Pornografische oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw. im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich nachhaltig zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist vom Kunden mittels geeigneter technischer oder sonstiger Vorkehrungen Vorsorge zu treffen, damit eine Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist. · Links- oder rechtsextremistische Propaganda, insbesondere Schriften oder Inhalte; die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und/oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten. · Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten (Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch Dritte.
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f) Der Kunde ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten Dienste verpflichtet. Dies schließt ein das Internet-Angebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers (PHP-Skripe, Datenbankabfragen, usw.) und eine damit verbundene hohe Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder Ähnliches vermieden wird. WESO24 wird den Kunden in diesem Fall auffordern, unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat WESO24 spätestens 14 Tage im voraus zu informieren, wenn er ein Transfervolumen von mehr als 500 Megabyte an einem Tag bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für eine Website). g) Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und / oder Daten unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten. h) Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, hat er diese geheim zu halten. Gibt der Kunde diese Informationen an Dritte weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich, so haftet er für die bei WESO24 entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich gegenüber WESO24 anzuzeigen. i) Der Kunde ist weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden gegenüber WESO24 unverzüglich anzuzeigen. j) Weitere Verpflichtungen des Kunden ergeben sich aus den Bestimmungen zu den vom Kunden in Anspruch genommenen Diensten (Zusatzbedingungen).
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5. Folgen von Vertragsverletzungen und Rechtsverletzungen des Kunden / Rechte von WESO24
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a) Sperrung: WESO24 behält sich vor, den Zugriff auf Inhalte (Weiterleitung, Website), die möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. Insbesondere die Verletzung der in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannten Verpflichtungen berechtigt WESO24, den Kunden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen. Für das Recht zur Nutzungsunterbindung / Sperre der Dienste ist jedenfalls ein dringender Tatverdacht ausreichend. Einem dringenden Tatverdacht gleichzustellen ist ein entsprechendes Votum einer anerkannten Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle für das Internet oder eines Rechtsanwaltes. WESO24 ist in jedem Fall berechtigt, eine Nutzungsunterbindung / Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Dem Kunden steht jederzeit der Gegenbeweis offen. Sofern der Kunde mit offenen Forderungen nach Ablauf der in der zweiten schriftlichen Mahnung gesetzten Frist in Verzug ist, steht WESO24 das Recht zu, die vom Kunden bezogenen Dienste zu sperren. Dies berührt die Vergütungspflicht für diesen Zeitraum nicht. b) Vertragsstrafe / Schadensersatz: Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannten Pflichten an die WESO24 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Weitere Rechte und insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe unberührt, werden jedoch in voller Höhe auf den zusätzlich geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet. c) Außerordentliche Kündigung: WESO24 behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannte Verpflichtung verstößt.
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6. Rechtsstreitigkeiten und Freistellung
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a) Sofern Dritte wegen behaupteter Rechtsverletzungen des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Dienst gegen WESO24 vorgehen, ist der Kunde verpflichtet, WESO24 und ihre Mitarbeiter von etwaigen Schäden freizustellen, sofern er den zugrundeliegenden Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen ein. b) Ebenso stellt der Kunde involvierte Dritte und dort beteiligte natürliche Personen frei. c) Diese Freistellungsvereinbarung behält ihre Gültigkeit über die Vertragsdauer hinaus für weitere drei Jahre. d) Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nach a) ist WESO24 berechtigt, seine Leistungen im Hinblick auf den betreffenden Dienst einzustellen.
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7. Vergütung / Zahlungsweise / Zahlungsverzug / Mahnschreiben
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a) Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Installation der Software gem. § 3 dieses Vertrages. Das nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelt ist monatlich zum jeweils ersten eines Monats im Voraus fällig, es sei denn, es handelt sich um nutzungsabhängige Gebühren. Abweichend von Satz zwei ist bei Beginn des Vertrages im laufenden Monat der anteilige Betrag für den laufenden Monat mit dem ersten des folgenden Monats fällig. b) Der Kunde verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen von WESO24 durch Teilnahme am Abbuchungsverfahren zu entrichten. Dafür willigt der Kunde ein, bei dem im Vertrag aufgeführten Kreditinstitut eingehende Lastschriften im Abbuchungsverfahren zu Lasten des im Vertrag benannten Kontos abzubuchen. Sofern das im Vertrag benannte Konto im Zeitpunkt der Abbuchung nicht die erforderliche Deckung aufweist. besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. c) Die Preise für die vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in der Preisliste, die unter http://www.WESO24.de im Internet abrufbar ist. d) Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Verlangt der Kunde eine Rechnung per Post, so ist die WESO24 berechtigt, hierfür pro Rechnung das in der unter a) genannten Preisliste aufgeführte Entgelt zu erheben. e) Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb von 10 Tagen auf eines der Konten der WESO24 zu erfolgen. f) Einzugsermächtigungen werden nicht akzeptiert. . g) Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. h) Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§ 286 BGB) ein Betrag von brutto € 5,00 [in Worten: fünf EURO] vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
i) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann WESO24 Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt WESO24 eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 10,00 abhängig gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
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8. Gewährleistung
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Die Gewährleistung von WESO24 ist zunächst auf die Wiederholung von Anmeldevorgängen und auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt dies wiederholt fehl, so leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf.
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9. Haftungsbeschränkung für WESO24
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a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet WESO24 bis maximal 500 Euro. Gleiches gilt für eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz. b) Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für WESO24 ist ausgeschlossen, auch nicht, wenn es sich um die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder vertragswesentlicher Nebenpflichten (sogenannte Kardinalpflichten) handelt. c) Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) bleibt deren § 7 Abs. 2 von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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10. Höhere Gewalt
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Des weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der WESO24 zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. WESO24 ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
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11. Datenschutz
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Die Daten des Kunden werden durch WESO24 entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit gespeichert, wie dies zur Durchführung des gesamten Vertrages erforderlich ist.
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12. Sonstiges
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a) Sofern dem Kunden Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung stets vor. b) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus diesem Vertrag. c) Nebenabreden und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (Brief oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden sind nicht getroffen. d) WESO24 ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. e) Die zwischen dem Kunden und WESO24 geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen. f) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. g) Gerichtsstand ist Dortmund, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
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